Frauen Hände übergibt Kassenbon an Kasse

Bonpflicht: viel Lärm und Nebel um richtig viel Geld

Veröffentlicht am 12.02.2020

Die Bonpflicht für Registrierkassen ist da. Und mit ihr einiges an Ärger. Zu viel Papierkram und überflüssig, sagt der Handel; zu wenig ökologische Weitsicht, monieren Umweltschützer. Was in der Debatte jedoch oft auf der Strecke bleibt: Die Bonausgabe ist ein wirksames Mittel gegen Steuerbetrug und in anderen Staaten längst etabliert – allerdings nur dann, wenn tatsächlich eine Pflicht zur Bonausgabe besteht. Auch die Bürger scheinen dies weniger problematisch zu sehen.  

Umweltschützer laufen Sturm, Bäcker beschwören ein neues Bürokratiemonster herauf: Der Kassenbon hat es nicht leicht, seit seine Ausgabe deutschlandweit Pflicht ist. Seit 2020 müssen Registrierkassen in Deutschland mit einer Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein und ein Bon muss an den Kunden ausgegeben werden. Festgelegt wird diese sogenannte Fiskalisierung von der Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV. Was in der Aufregung um die Bonpflicht untergeht: Die Fiskalisierung wird der Bundesrepublik viel Gutes bringen. Oder genauer gesagt: viel Geld. Und auch die Gesundheits- und Umweltbelastung muss kein Dauerthema bleiben. Kurzum: Die Geschichte der Belegausgabepflicht lässt sich auch ganz anders erzählen.

Die Registrierkassenpflicht bringt rund zehn Milliarden Euro mehr für den Staat

Diese Zahl sitzt, so viel steht fest: Rund zwei Millionen zusätzliche Kilometer an Bons wird die Belegausgabepflicht laut Handelsverband Deutschland (HDE) verursachen. Das ist ohne Frage viel Papier. Viel Papier wiederum wird schnell lästig. Andererseits: Um die viele Werbung auf aktuellen Rechnungen, etwa in Baumärkten, gab es bislang wenig Aufregung. Für den Einbau einer TSE an der Registrierkasse schätzt der HDE die Kosten auf 300 bis 500 Euro. Gerade die Betreiber kleinerer Geschäfte dürften an dieser Stelle mit den Zähnen knirschen.

Aber so bedrohlich zwei Millionen Kilometer und bis zu 500 Euro zunächst klingen mögen: Die zu erwartenden zusätzlichen Staatseinnahmen machen deutlich mehr Eindruck. Denn ohne die derzeit diskutierte Bonpflicht war und wäre es möglich, Buchungen im Nachhinein zu verändern oder ganz verschwinden zu lassen – ­und somit mutwillig Umsatzsteuer zu hinterziehen. Geld, das dem Staat am Ende in seinen Kassen fehlt. Auf zehn Milliarden Euro taxiert der Bundesrechnungshof die Umsatzsteuereinnahmen, die Deutschland aufgrund nicht registrierter Bargeldtransaktionen vorenthalten bleiben. Und mit diesem Geld könnte man viel Sinnvolles anstellen – vielleicht auch zum Vorteil des Einzelhandels.

Viele Meinungen: Deutsche uneinig über Registrierkassenpflicht

Grundsätzlich scheint die Bonpflicht bei den Deutschen auf weniger Gegenwind zu stoßen, als so mancher Medienbericht der vergangenen Wochen vermuten lässt: Laut einer repräsentativen Umfrage der Bundesdruckerei aus dem November vergangenen Jahres – also vor der Einführung – steht eine knappe Mehrheit der Deutschen der Bonpflicht wohlwollend gegenüber. 52 Prozent bezeichnen die Maßnahme gegen Steuerbetrug als eher gut oder sehr gut, während 45 Prozent nicht überzeugt sind. Jeder fünfte Befragte gibt an, ohnehin um eine Quittung zu bitten, wenn er diese nicht automatisch erhält; nur fünf Prozent verzichten konsequent darauf. Nach einer aktuellen Umfrage1 des Marktforschers YouGov sehen mittlerweile 56 Prozent der Befragten die Bonpflicht kritisch, 32 Prozent sprechen sich dafür aus. Ein Großteil (86 Prozent) der Gegner begründet seine ablehnende Haltung mit dem zusätzlichen Abfall, der durch die Belege entstehe.

Thermopapier ist längst nicht konkurrenzlos

Neben dem Müllproblem spielt auch der Gesundheitsaspekt eine Rolle: Der im Thermopapier der Bons enthaltene Farbentwickler Bisphenol A (BPA) oder S „gilt als Mitauslöser für hormonell bedingte Erkrankungen wie Hoden-, Prostata- oder Brustkrebs, für Diabetes Typ 2, Übergewicht, Immunschwächen und Lebensmittelallergien“, wie das Umweltbundesamt erklärt. Deshalb sind Kassenzettel auch ein Fall für den Restmüll und lassen sich nicht wiederverwerten.

Das heißt aber nicht, dass die Bonpflicht Menschen und Umwelt krank macht. Zum einen, weil BPA im Thermopapier seit 2. Januar 2020 aufgrund scharfer Grenzwerte quasi EU-weit verboten ist. Zum anderen, weil es bereits nachhaltige Alternativen zum nicht minder kritisch beäugten Nachfolger Bisphenol S gibt. Erst kürzlich hat ein großer Lebensmittelmarkt FSC-zertifiziertes Thermopapier ohne chemische Farbentwickler eingeführt, das die Kunden besten Gewissens im Altpapier entsorgen können. Oft wird außerdem fälschlicherweise behauptet, die Bonpflicht zwinge Händler zum Ausdrucken eines haptischen Bons auf Papier. Das ist nicht korrekt, denn auch die Übermittlung eines elektronischen Bons ist durchaus zulässig. Ein Unternehmen bietet mittlerweile einen E-Bon an, der per Mail beim Kunden landet. Eine weitere mögliche Lösung: eine Speicherung des Belegs per App direkt beim Bezahlen. Viele Bäcker haben außerdem bereits den E-Bon per QR-Code für sich entdeckt.

Auch die TSE selbst muss nicht zwingend als Hardware installiert werden. Durch eine cloudbasierte TSE  kann das Finanzamt beispielsweise jederzeit auf alle Belege zugreifen. Die Cloud-Lösung eignet sich vor allem für Händler, deren Kassensysteme ohnehin online sind oder die über sehr viele Registrierkassen verfügen.

Erst die Bonausgabe macht einen Barkauf manipulationssicher

Wichtig ist aber: Die Einrichtung der TSE allein, ob als Hardware oder Cloud, verhindert Steuerbetrug bei der Barzahlung nicht. Erst die tatsächliche Ausgabe des Belegs – auf welchem Weg auch immer – schließt einen Kaufvorgang ab und macht ihn wirklich manipulationssicher. Denn ohne Beleg kann der Umsatz noch während des Kaufprozesses spurlos verändert oder gar komplett storniert werden. So kann auch mit TSE ein weit geringerer Betrag verbucht und in die Kasse gelegt werden.

Deutschland eher ein Spätstarter

In Sachen Belegausgabepflicht ist die Bundesrepublik übrigens eher Nachzügler als Vorreiter. Die Liste an EU-Mitgliedsstaaten, in denen der Bon jeden Einkauf besiegelt, ist lang und umfasst Namen wie Portugal, Italien, Schweden, Österreich, Tschechien, Griechenland, Kroatien und Slowenien. Der Bonclub ist groß. Und wir gehören eindeutig zu den weniger strengen Mitgliedern. Bei unseren österreichischen Nachbarn beispielsweise herrscht schon seit vier Jahren eine Belegannahmepflicht. Die Bürger sind – anders als hierzulande – dazu angehalten, den Bon auch mitzunehmen. Zu einem Einbruch des stationären Einzelhandels hat das nicht geführt – die Umsätze sind seitdem weitergewachsen. Bürgerproteste hat es keine gegeben. 

 

https://yougov.de/news/2019/12/12/kassenbon-email-fur-viele-deutsche-vorstellbar/